Artikel 1
Begriffsbestimmungen
Vertrag: der Vertrag zwischen Pont und einem Käufer über den Verkauf und die Lieferung von Produkten;
Geschäftstag: ein Tag (außer einem Samstag, Sonntag oder Feiertag), an dem die Banken in den Niederlanden im Allgemeinen für normale Bankgeschäfte geöffnet sind;
Käufer: jede (juristische) Person, Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder jedes Unternehmen, dem Pont Produkte anbietet oder mit dem Pont einen Vertrag abschließt, abgeschlossen hat oder verhandelt;
Vertrauliche Informationen: alle im Zusammenhang mit dem Vertrag offengelegten Informationen, die ihrer Natur nach vertraulich sind, als vertraulich bezeichnet wurden oder sich auf die geschäftlichen Aktivitäten oder Tätigkeiten der Vertragsparteien beziehen;
Höhere Gewalt: alle Umstände, die sich der Kontrolle einer betroffenen Partei entziehen, einschließlich Erdbeben, Überschwemmung, Sturm, Blitzschlag, Feuer, Explosion, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, zivile Unruhen, Sabotage, Streik, Aussperrung, Bummelstreik, Arbeitsunruhen, Unfall, Epidemie, Schwierigkeiten bei der Beschaffung der erforderlichen Rohstoffe oder Arbeitskräfte, fehlende oder mangelhafte Transportmöglichkeiten, Ausfall von Anlagen oder wichtigen Maschinen, Notreparaturen oder -wartungen, ausfall öffentlicher Versorgungseinrichtungen, Änderungen von Gesetzen, Satzungen, Verordnungen oder sonstigen Rechtsvorschriften, Handlungen von Regierungen, supranationalen Organisationen oder anderen Verwaltungs- oder öffentlichen Behörden, gerichtliche Anordnungen oder Verfügungen, Handlungen Dritter, Lieferverzug oder Mängel an Waren oder Materialien, die von Lieferanten oder Subunternehmern geliefert werden, oder die Unfähigkeit, erforderliche Genehmigungen oder Erlaubnisse zu erhalten oder aufrechtzuerhalten;
IPR: alle Urheberrechte sowie Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum, die mit den Produkten verbunden sind und sich auf diese beziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Patente, Know-how, Daten, Entwürfe, Zeichnungen, Beratung, Kataloge und Software;
Pont: Pont packaging B.V., eine nach niederländischem Recht gegründete Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Rondebeltweg 22 (1329 AB) Almere, Niederlande, und eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 39047256;
Produkte: alle Waren und Dienstleistungen, die im Rahmen einer Vereinbarung geliefert werden;
Produktspezifikationen: die Informationen, die sich auf den Entwurf, die Entwicklung und/oder die Herstellung der Produkte beziehen, einschließlich aller technischen Spezifikationen, Größen, Gewichte, Kapazitäten, Abbildungen, Zeichnungen, Entwürfe, Prototypen, Modelle, Berechnungen und Berechnungsmaße, Toleranzen, Testergebnisse, Zertifizierungen und Gussformen;
Allgemeine Geschäftsbedingungen: die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Artikel 2
Anwendbarkeit
- Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Bestellungen, Auftragsbestätigungen und Verträge von Pont und deren Ausführung. Der Käufer erkennt die ausschließliche Anwendbarkeit dieser Bedingungen an. Etwaige Abweichungen müssen für jeden Vertrag schriftlich vereinbart werden.
- Die Anwendbarkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
- Diese Bedingungen gelten auch für Lieferungen, die Pont auf Wunsch Dritter durchführt.
- Sofern die Parteien einen Vertrag auf der Grundlage dieser Bedingungen geschlossen haben, wird vereinbart, dass diese Bedingungen auch auf alle späteren zwischen ihnen geschlossenen Verträge anwendbar sind.
- Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und den Bestimmungen eines Vertrages haben letztere Vorrang.
- Im Falle eines Widerspruchs zwischen der englischen und der niederländischen Fassung dieser Bedingungen hat die niederländische Fassung Vorrang.
Artikel 3
Angebote
- Ein Angebot ist als Aufforderung an den Käufer zu betrachten, eine Bestellung aufzugeben. Alle Angebote von Pont sind freibleibend und solange der Vorrat reicht und sind für Pont nicht bindend.
- Alle Angebote sind 30 Tage lang gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
- Wird eine Bestellung auf elektronischem Wege aufgegeben, ist Pont nicht verpflichtet, eine Empfangsbestätigung auszustellen. Mitteilungen per E-Mail oder auf einem anderen elektronischen Weg gelten bis zum Beweis des Gegenteils als am Tag der Absendung eingegangen.
- Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch Pont oder mit dem Beginn der Vertragsdurchführung zustande.
- Lieferfristen, Preise (Angebote), Mengen, Maße, Gewichte, Kataloge, Anzeigen und andere Bedingungen, die in Auftragsbestätigungen angegeben sind, dienen nur zur Information und sind für Pont niemals verbindlich. Ein in einem Angebot oder einer Offerte enthaltenes unverbindliches Angebot kann von Pont innerhalb von 2 Arbeitstagen nach Annahme durch den Käufer zurückgezogen werden, ohne dass Pont zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist.
- Bestellungen des Käufers und Annahmen von Angeboten durch den Käufer sind unwiderruflich. Änderungen oder Stornierungen von Bestellungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Pont, die Pont an Bedingungen knüpfen kann.
Artikel 4
Lieferung
- Sofern nicht anders vereinbart, liefert Pont die Produkte DAP (Delivered At Place, Incoterms 2010) für Lieferungen in den Benelux-Staaten.
- Pont ist berechtigt, eine Bestellung ganz oder in Teilen zu liefern, wenn die Produkte nach und nach verfügbar werden. Wenn Pont in Teilen liefert, ist Pont berechtigt, die Bezahlung der einzelnen Lieferungen zu verlangen.
- Angegebene Lieferzeiten sind niemals als strenge Fristen zu betrachten. Die Lieferfrist beginnt an dem Tag, an dem der Vertrag zustande gekommen ist, oder, sofern dies später der Fall ist, an dem Tag, an dem eine vereinbarte Vorauszahlung in voller Höhe geleistet und/oder die vereinbarte Sicherheit geleistet wurde und die für die Ausführung des Vertrags relevanten Informationen, die vom Käufer zu liefern sind, eingegangen sind.
- Die Nichteinhaltung einer angegebenen Lieferzeit – sofern sie sich in einem angemessenen Rahmen bewegt – gibt dem Käufer nicht das Recht, Aufträge zu stornieren oder den Vertrag aufzulösen, Kosten zu erstatten oder Schadenersatz zu verlangen, der sich aus einer solchen Nichteinhaltung der Lieferzeit ergibt. Im Falle einer verspäteten Lieferung muss der Käufer Pont schriftlich in Verzug setzen und eine angemessene Frist zur Behebung des Verzugs setzen.
- Pont ist berechtigt, die Lieferfrist zu verlängern, solange der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag in Verzug ist, unbeschadet aller anderen Rechte von Pont aufgrund des Verzugs des Käufers.
Artikel 5
Lieferung auf Abruf und Stornierung
- Wurde eine Lieferung auf Abruf vereinbart, so vereinbaren die Parteien den Zeitraum zwischen der Herstellung und dem Versand der Produkte. Pont behält sich das Recht vor, eine Frist zu setzen, innerhalb derer der Käufer die hergestellten Produkte erwerben muss.
- Wenn der Käufer die Produkte nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums oder innerhalb der im vorigen Absatz genannten Frist erwirbt, ist Pont berechtigt, die versandbereiten Produkte in Rechnung zu stellen und die Zahlung zu verlangen, unbeschadet des Rechts von Pont, zu verlangen, dass der Käufer diese Produkte erwirbt.
- Wenn der Käufer ohne vorherige Zustimmung von Pont eine Bestellung storniert, ist Pont von der Verpflichtung zur Lieferung der Produkte befreit, der Käufer ist jedoch verpflichtet, Pont alle aus der Stornierung resultierenden Schäden sowie den entgangenen Gewinn zu ersetzen.
Artikel 6
Qualität und Einhaltung der Anforderungen
- Alle Aufträge im Rahmen des Vertrages werden ausschließlich von Pont (oder seinen Auftragnehmern) unter Beachtung der von Pont standardisierten Produktspezifikationen einschließlich der Toleranzen in Bezug auf Abmessungen und Inhalt angenommen und ausgeführt.
- Auf Anfrage des Käufers stellt Pont dem Käufer alle Informationen bezüglich der Produktspezifikationen zur Verfügung.
- Mit dem Abschluss eines Vertrags akzeptiert der Käufer die Produktspezifikationen „wie sie sind“, einschließlich der Toleranzen, Abmessungen, Größe und des Gewichts, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
- Auf der Grundlage der Produktspezifikationen ist der Käufer jederzeit dafür verantwortlich, zu beurteilen, ob das Produkt für den beabsichtigten Gebrauch und die beabsichtigte Anwendung sowie für andere Bedingungen, die die Produkte betreffen, geeignet ist. Der Käufer verpflichtet sich, die Eignung der Produkte für den vorgesehenen Verwendungszweck zu prüfen.
- Pont übernimmt keine Haftung für die bestimmungsgemäße Verwendung und Anwendung der Produkte, und der Käufer hält Pont diesbezüglich schadlos.
- Das Risiko von Bruch, Diebstahl, Verlust oder sonstiger Beschädigung von Verpackungen, Mustern und/oder anderen Gegenständen, die Pont vom Käufer vorübergehend zur Verfügung gestellt werden, geht zu Lasten des Käufers.
Artikel 7
Inspektion und Abnahme
- Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte in Empfang zu nehmen, sobald diese ihm von Pont zur Verfügung gestellt wurden. Wenn der Käufer die Produkte, aus welchem Grund auch immer, nicht abnimmt, ist der Käufer verpflichtet, Pont die daraus resultierenden Lager- und sonstigen Kosten zu erstatten.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte bei der Lieferung sorgfältig zu prüfen oder durch einen Dritten sorgfältig prüfen zu lassen. Eine Mengenabweichung von höchstens 5 % zwischen den gelieferten Produkten und der jeweiligen Bestellung gilt für den Käufer als akzeptabel.
- Nach Entdeckung eines Mangels ist der Käufer verpflichtet, die Verwendung oder Verarbeitung der betreffenden Produkte mit sofortiger Wirkung einzustellen und die mangelhaften Produkte zur Überprüfung durch Pont bereitzuhalten.
- Beanstandungen wegen nicht ordnungsgemäßer Ausführung einer Bestellung müssen Pont bei sonstigem Rechtsverlust spätestens 14 Tage nach Erhalt der Produkte schriftlich zugehen. Der Käufer ist verpflichtet, mit Pont zusammenzuarbeiten, um eine Beanstandung zu validieren (oder von einem Dritten validieren zu lassen), wobei die Gültigkeit innerhalb von 30 Tagen von Pont überprüft wird. Der Käufer muss Pont unverzüglich schriftlich über angebliche Mängel an den Produkten informieren. Jede Reklamation muss eine detaillierte Beschreibung des Mangels, die entsprechende(n) Chargennummer(n) der Produktbestellung, die das/die mangelhafte(n) Produkt(e) enthielt, sowie ausreichende Muster der mangelhaften Produkte enthalten, damit Pont die Reklamation beurteilen kann.
- Reklamationen werden nicht bearbeitet, wenn sich herausstellt, dass der Käufer und/oder Dritte ohne vorherige Genehmigung von Pont Änderungen an den Produkten vorgenommen haben oder dass diese angepasst oder repariert wurden.
- Wenn Pont zwischen dem Zeitpunkt der Bestellung und der Lieferung dieser Produkte allgemein eingeführte Änderungen in Bezug auf die Herstellung und/oder die Eigenschaften dieser Produkte vornimmt, kann dies kein Grund für Reklamationen sein, sofern Pont gleichzeitig Ersatzprodukte anbietet, die in Bezug auf Funktionalität, (technische) Eigenschaften und Design als mindestens gleichwertig angesehen werden können.
- Reklamationen, die von Pont als berechtigt angesehen werden, geben dem Käufer nur das Recht auf Nachbesserung des gelieferten Produkts, Lieferung des Fehlenden, kostenlosen Ersatz (es sei denn, die Abweichung ist zu gering, um dies zu rechtfertigen) oder Rückerstattung des vom Käufer für das gelieferte Produkt gezahlten Preises durch Pont, je nach Ermessen von Pont.
- Die Rücksendung gelieferter Produkte ist nur möglich, wenn diese unbenutzt und unbeschädigt sind, sich in der Originalverpackung befinden und die entsprechende vorherige schriftliche Genehmigung von Pont eingeholt wurde; andernfalls trägt der Käufer alle Kosten, die Pont im Zusammenhang mit der Rücksendung entstehen.
- Gezeigte oder zur Verfügung gestellte Muster, Entwürfe, Fotos und Zeichnungen und dergleichen sind nur Hinweise auf die betreffenden Produkte und binden Pont nicht, es sei denn, sie wurden von Pont ausdrücklich schriftlich garantiert, wobei davon ausgegangen wird, dass diese Angaben als annähernd zu betrachten sind.
Artikel 8
Preis und Zahlung
- Sofern nicht anders vereinbart, stellt Pont die Rechnungen nach der Lieferung aus. Falls eine Vorauszahlung vereinbart wurde, ist der Käufer verpflichtet, die Zahlung vor der Lieferung zu leisten. Alle Preise und Rechnungen lauten auf Euro, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Pont ist berechtigt, Rechnungen auf elektronischem Wege auszustellen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer Abgaben und Steuern, die von den Behörden erhoben werden können.
- Pont stellt dem Käufer die Kosten für spezielle Verpackungsanforderungen, Kisten, Paletten und andere zugehörige Materialien in Rechnung, die sich aus der spezifischen Anfrage des Käufers ergeben.
- Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt zwischen dem Angebotsdatum und dem Lieferdatum die Preise für Rohstoffe, Energie, Arbeit und Transport, Steuern, Treibstoff, Frachtraten oder Versicherungsprämien oder für Teile, die Pont von Dritten bezieht, aus irgendeinem Grund erhöht werden, ist Pont berechtigt, ihre Preise entsprechend zu erhöhen. Zwischenzeitliche Preiserhöhungen werden nach schriftlicher Mitteilung von Pont an den Käufer wirksam.
- Lehnt der Käufer eine Preisanpassung ab, ist er berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Ende des Kalendermonats vorzeitig zu kündigen. Der Käufer ist jedoch verpflichtet, die vor der Kündigung hergestellten Produkte, die in Produktion befindlichen Produkte, die nicht mehr storniert werden können, sowie den Beitrag für die Formkosten, die anteilig berechnet werden, vollständig zu bezahlen (siehe auch Artikel 12 unten).
- Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, hat die Zahlung ohne Abzug oder Verrechnung spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum zu erfolgen.
- Bei Überschreitung der Zahlungsfrist ist der Käufer automatisch in Verzug, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, und der Käufer hat ab dem Verfallsdatum handelsübliche Zinsen zu zahlen. Neben dem geschuldeten Betrag und den Handelszinsen ist der Käufer verpflichtet, Pont alle Kosten und Schäden zu erstatten, die Pont infolge der Nichtzahlung oder verspäteten Zahlung durch den Käufer erleidet, einschließlich aller gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten. Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf mindestens 15 % des ausstehenden Betrags.
- Alle Forderungen des Käufers gegenüber Pont sind nicht übertragbar oder verpfändbar. Diese Klausel hat vermögensrechtliche Wirkung (goederenrechtelijke werking).
-
Wenn der Käufer in Verzug ist und/oder wenn nach Ansicht von Pont begründete Zweifel daran bestehen, dass der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen wird (können) (worunter in jedem Fall der Konkurs oder Zahlungsaufschub des Käufers, die Pfändung (eines Teils) des Vermögens des Käufers, der Verkauf, die Belastung oder die Liquidation des Unternehmens des Käufers fallen), ist Pont, ohne zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet zu sein und unbeschadet aller weiteren Pont zustehenden Rechte, berechtigt:
- vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen;
- die Ausführung des Vertrages ganz oder teilweise auszusetzen;
- vereinbarte Zahlungsbedingungen zu widerrufen, unabhängig davon, ob sie in anderen Verträgen enthalten sind oder nicht, und alle (anderen) ausstehenden Beträge sofort fällig zu stellen;
- seine Verpflichtungen aus allen anderen Verträgen mit dem Käufer auszusetzen;
- produkte, die dem Eigentumsvorbehalt des Käufers oder eines Dritten unterliegen, auf Kosten und Risiko des Käufers zu entfernen oder durch Dritte entfernen zu lassen. Der Käufer erteilt Pont hiermit die unwiderrufliche Erlaubnis, die Bereiche zu betreten, in denen sich die Produkte befinden, damit Pont diese in Besitz nehmen kann;
- den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen,
in allen vorgenannten Fällen unter Ersatz des Pont entstandenen Schadens.
- Pont ist auch berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung schriftlich zu kündigen, wenn der Käufer sein Geschäft aufgibt.
Artikel 9
Garantie und Haftung
- Pont gewährt keine anderen Garantien in Bezug auf die Produkte als die Garantien, die vom Hersteller der Produkte gewährt werden und die in, auf oder an den Produkten oder ihrer Verpackung angebracht sind, und zwar für die vom Hersteller festgelegte Dauer.
- Wenn und soweit die Produkte bestimmten gesetzlichen, sicherheits- und qualitätsbezogenen Anforderungen im Bestimmungsland, d. h. in dem Land (oder den Ländern), in das (die) der Käufer die Produkte zu vertreiben beabsichtigt, entsprechen müssen, ist es Aufgabe des Käufers, diese Anforderungen zu überprüfen und Pont darüber zu informieren. Der Käufer stellt Pont von Ansprüchen hinsichtlich gesetzlicher, sicherheits- und qualitätsbezogener Anforderungen, einschließlich Ansprüchen aufgrund von Produkthaftung, frei, die sich auf solche Produkte beziehen, die außerhalb des Bestimmungslandes vertrieben werden, und entschädigt Pont vollständig dafür.
- Die Haftung von Pont ist auf den Ersatz von fehlerhaften oder mangelhaften Produkten beschränkt. Der Käufer stellt Pont von jeglicher Haftung für Schäden frei, die sich aus der Verwendung der von Pont an den Käufer gelieferten Produkte ergeben. Pont bezieht die Produkte von Dritten und übernimmt für diese Produkte keine Garantie, die über die Garantie hinausgeht, die Pont von seinen Lieferanten gewährt wird.
-
Sofern diese Herstellergarantien nicht anwendbar sein sollten, garantiert Pont für einen Zeitraum von maximal 1 (einem) Jahr ab dem Datum der Herstellung der Produkte, dass alle im Rahmen des Vertrags gelieferten Produkte (sofern die Produkte nicht nach Entwürfen des Käufers geliefert wurden):
- mit den Produktspezifikationen übereinstimmen, wobei die von den Parteien vereinbarten Toleranzen in Bezug auf Abmessungen und Inhalt eingehalten werden;
- von zufriedenstellender Qualität sein, d. h., die Produkte sind frei von wesentlichen Rechts-, Material-, Verarbeitungs-, Herstellungs- und Konstruktionsfehlern (soweit Pont, seine Mitarbeiter, Vertreter, Auftragnehmer und/oder Verkäufer für die Konstruktion verantwortlich sind); und
- allen gesetzlichen, sicherheits- und qualitätsrelevanten Anforderungen in dem Land entsprechen, in dem die Produkte geliefert und/oder verarbeitet werden sollen (sofern der Käufer Pont darüber informiert hat und diese Anforderungen in die Produktspezifikationen aufgenommen wurden).
- Liegt ein (teilweise) fehlerhaftes Produkt vor, das auf die Einhaltung zwingender gesetzlicher Bestimmungen in Bezug auf die Art oder die Eigenschaften der in den gelieferten Produkten verwendeten Rohstoffe und/oder Materialien zurückzuführen ist, so haftet Pont in dieser Hinsicht nicht. Jegliche Modifikation, Änderung oder Reparatur der Produkte im Hinblick auf gesetzliche, Sicherheits- und Qualitätsanforderungen muss von einem qualifizierten Fachmann durchgeführt werden.
- Pont übernimmt keine Verantwortung für weitere Garantien oder Verpflichtungen, die der Käufer seinen Kunden gegenüber abweichend von den Bestimmungen in diesem Artikel 9 eingegangen ist, und der Käufer hält Pont diesbezüglich schadlos. Im Falle eines Weiterverkaufs der Produkte durch den Käufer wird der Käufer mit seinen Kunden eine ähnliche Bestimmung vereinbaren.
- Die Haftung, die auch für jede von Pont verursachte unerlaubte Handlung gilt, ist auf den Betrag begrenzt, den der Haftpflichtversicherer von Pont für das betreffende Ereignis zu zahlen hat, zuzüglich einer Selbstbeteiligung, die Pont im Rahmen seiner Haftpflichtversicherung zu tragen hat.
- Wenn die Haftpflichtversicherung aus irgendeinem Grund keine Zahlung leistet, ist die Haftung von Pont in jedem Fall auf einen Betrag begrenzt, der dem Gesamtrechnungswert der Produkte (ohne MwSt.) in den sechs Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis entspricht.
- Pont haftet niemals für Folgeschäden und indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verlust, entgangenen Gewinn, entstandene Kosten, entgangene Aufträge, Produktionsunterbrechung oder -stillstand, und der Käufer muss Pont in dieser Hinsicht schadlos halten.
- Pont wird von jeglicher Haftung befreit und ist nicht verpflichtet, Reklamationen wegen Mängeln zu akzeptieren, wenn der Käufer eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht rechtzeitig erfüllt.
Artikel 10
Eigentumsübergang
- Pont trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Produkte am vereinbarten Lieferort entladen werden können. Das Abladen erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers.
- Das Eigentum an den von Pont gelieferten Produkten geht mit der Lieferung auf den Käufer über, es sei denn, die Produkte werden abgelehnt oder sind Gegenstand einer Reklamation des Käufers gemäß Artikel 7.3 und darüber hinaus.
Artikel 11
Eigentumsvorbehalt
- Alle von Pont gelieferten Produkte bleiben bis zu dem Zeitpunkt Eigentum von Pont, an dem der Käufer seine Schulden aus dem Vertrag oder damit zusammenhängenden Verträgen vollständig beglichen hat, einschließlich der Forderungen aufgrund von Mängeln oder Versäumnissen seitens des Käufers.
- Der Käufer ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen mit der erforderlichen Sorgfalt und als Eigentum von Pont erkennbar zu verwahren und diese ordnungsgemäß zu versichern und weiter zu versichern.
- Der Eigentumsvorbehalt beeinträchtigt den in diesen Bedingungen beschriebenen Gefahrenübergang nicht.
- Der Käufer ist nicht berechtigt, Produkte an Dritte weiterzuverkaufen, ohne zuvor alle offenen Rechnungen an Pont zu bezahlen, es sei denn, es handelt sich um seinen normalen Geschäftsbetrieb. Sofern der Käufer die Produkte ohne vorherige Zahlung an Pont an Dritte weiterverkauft, berührt dies nicht den auf der Grundlage von Artikel 11.1 geltenden Eigentumsvorbehalt von Pont, und der Käufer verpflichtet sich, alle von diesen Dritten geschuldeten Beträge an Pont abzutreten, bis die ausstehenden Beträge, die der Käufer Pont in Bezug auf die Produkte schuldet, vollständig beglichen sind.
- Der Käufer darf die Produkte nicht belasten, solange das Eigentum an den Produkten noch nicht auf den Käufer übertragen worden ist.
- Der Käufer ist verpflichtet, Pont unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte Rechte an noch nicht vollständig bezahlten Produkten geltend machen, an denen Pont noch Eigentum hat, und diese Dritten unverzüglich darüber zu informieren, dass die Produkte unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer geliefert wurden. Wenn der Käufer seinen Verpflichtungen nicht ordnungsgemäß oder nicht rechtzeitig nachkommt, ist Pont berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise auszusetzen oder aufzulösen und auch alle laufenden Aufträge zu stornieren, unbeschadet aller anderen Rechte, die Pont hat oder haben könnte, einschließlich der Rechte von Pont auf Schadenersatz.
- Auf Verlangen von Pont ist der Käufer verpflichtet, Pont bei der Ergreifung aller erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Eigentumsrechts von Pont an den Produkten zu unterstützen.
Artikel 12
Formteile
- Alle Zeichnungen, Muster, Modelle, Matrizen, Gussformen und anderes Material, das von oder für Pont im Auftrag des Käufers hergestellt wurde, bleiben Eigentum von Pont, unabhängig davon, ob der Vertrag beendet wurde oder der Käufer die Kosten für die Formen (teilweise oder vollständig) bezahlt hat, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
- Pont führt die Wartung der Formen durch, um sicherzustellen, dass die erwartete Lebensdauer der Form erreicht wird.
- Alle vom Käufer Pont zur Verfügung gestellten Ausrüstungen, Zeichnungen oder sonstigen Materialien, die für die Erfüllung des Vertrags erforderlich sind, werden von Pont auf Kosten und Risiko des Käufers aufbewahrt, einschließlich jeglicher Wartung, Anpassung oder Renovierung. Es wird keine Verpflichtung übernommen, diese gegen Feuer-, Diebstahl- oder sonstige Schäden zu versichern. Nach Ablauf von zwei Jahren, gerechnet ab der letzten Bestellung, ist Pont berechtigt, über diese Materialien nach eigenem Ermessen zu verfügen, ohne zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet zu sein.
Artikel 13
IPR
- Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind alle im Rahmen des Vertrags geschaffenen und sich auf die Produkte beziehenden Rechte des geistigen Eigentums Eigentum von Pont, und es werden keine Rechte des geistigen Eigentums im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrags von Pont auf den Käufer oder umgekehrt übertragen.
- Pont behält alle Urheberrechte an den Abbildungen, Zeichnungen, Skizzen, Entwürfen, Prototypen, Modellen, Berechnungen und Formteilen, die mit den Produkten oder bei anderen Gelegenheiten geliefert werden.
- Die IPR bleiben Eigentum von Pont und dürfen ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Pont weder kopiert noch an Dritte weitergegeben oder anderweitig vom Vertragspartner genutzt werden.
Artikel 14
Vertraulichkeit
- Sowohl Pont als auch der Käufer verpflichten sich, keine vertraulichen Informationen, die sich auf den Vertrag oder die Produkte beziehen, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an irgendeine Person weiterzugeben.
- Der Käufer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf seine Mitarbeiter und Vertreter, ist zur Vertraulichkeit in Bezug auf den Vertrag und alle geistigen Eigentumsrechte, technischen, geschäftlichen, finanziellen und sonstigen Informationen, die der Käufer in Bezug auf Pont und/oder die Produkte erhält und von denen der Käufer weiß oder hätte wissen müssen, dass sie vertraulich sind, verpflichtet, vorbehaltlich einer sofort fälligen Vertragsstrafe in Höhe von € 50.000,00, unbeschadet des Rechts von Pont, eine vollständige Entschädigung zu fordern.
-
Die Verpflichtungen der Parteien gemäß diesem Artikel 14 werden nicht als verletzt angesehen, wenn vertrauliche Informationen:
- von einer Partei an ihr Personal ausschließlich zur Erfüllung von Verpflichtungen oder zur Ausübung von Rechten im Rahmen dieser Vereinbarung weitergegeben werden;
- durch Gesetz oder Gerichtsbeschluss offengelegt werden müssen;
- der Öffentlichkeit zugänglich sind;
- der Öffentlichkeit allgemein zugänglich ist oder geworden ist, ohne dass dies auf eine Offenlegung durch eine der Parteien zurückzuführen ist, oder
- sich vor der Offenlegung im Besitz einer Partei befand oder unabhängig von solchen vertraulichen Informationen entwickelt wurde, was durch kompetente Beweise belegt ist.
- Auf erstes Verlangen von Pont muss der Käufer unverzüglich (a) alle Kopien, Muster und Auszüge sowie alle anderen physischen Datenträger, die vertrauliche Informationen von Pont enthalten, zurückgeben und (b) alle automatisierten Daten, die vertrauliche Informationen von Pont enthalten, löschen oder vernichten (und löschen oder vernichten lassen).
Artikel 15
Höhere Gewalt
- Keine der Parteien haftet für eine Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag, soweit diese Nichterfüllung oder Verzögerung durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wird.
- Eine Partei, die aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen, unterrichtet die andere Partei unverzüglich unter Angabe der Ursache der höheren Gewalt und der Art und Weise, wie diese ihre Leistung beeinträchtigen kann, und bemüht sich nach besten Kräften, die Umstände höherer Gewalt so bald wie möglich zu beenden oder zu vermeiden. Die Parteien stimmen sich miteinander ab, um alle Schäden, Kosten und möglichen anderen negativen Auswirkungen zu minimieren.
- Wenn aufgrund von höherer Gewalt die Erfüllung oder unverzügliche Erfüllung des Vertrags von Pont vernünftigerweise nicht verlangt werden kann, ist Pont berechtigt, nach eigenem Ermessen und ausschließlich auf schriftliche Mitteilung hin entweder die Erfüllung für die Dauer der höheren Gewalt aufzuschieben oder den Vertrag zu stornieren oder aufzulösen, soweit der Vertrag noch nicht erfüllt wurde oder die Produkte noch nicht versandbereit sind, ohne dass dem Käufer gegenüber eine Schadensersatzpflicht besteht.
- Wenn die Situation der höheren Gewalt länger als neunzig (90) Tage andauert, hat jede Partei das Recht, den Vertrag schriftlich zu kündigen. Die aufgrund des Vertrags bereits erbrachten Leistungen werden dann verhältnismäßig abgerechnet, ohne dass die Parteien einander dann etwas schulden.
Artikel 16
Weiterverkauf durch den Käufer
- Es ist dem Käufer untersagt, die Produkte in leerem Zustand auf irgendeinem Markt (weiter)zu verkaufen. Durch den Abschluss des Vertrags verpflichtet sich der Käufer, die Produkte selbst zu verwenden.
- Der Handel mit den Produkten ist nur autorisierten Großhändlern gestattet.
Artikel 17
Abtretung
- Dem Käufer ist es untersagt, seine Rechte oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag ohne die ausdrückliche und vorherige schriftliche Zustimmung von Pont an Dritte abzutreten.
- Der Käufer erklärt sich hiermit damit einverstanden, dass Pont seine Rechte oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag an seine verbundenen Unternehmen oder Tochtergesellschaften abtreten kann.
- Pont ist berechtigt, im Rahmen der Ausführung dieses Vertrags ohne vorherige Zustimmung des Käufers Dritte auszulagern oder einzusetzen.
Artikel 18
Änderungen
- Pont behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern.
- Änderungen treten 30 Tage nach entsprechender Mitteilung an den Käufer in Kraft.
Artikel 19
Datenschutz
- Pont und der Käufer werden jederzeit die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften einhalten.
- Soweit gesetzlich vorgeschrieben, schließen Pont und der Käufer einen Datenverarbeitungsvertrag ab.
Artikel 20
Rechtsstreitigkeiten
- Diese Bedingungen und die Verträge unterliegen dem niederländischen Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen, Verträgen oder einem Angebot zum Abschluss eines Vertrages müssen dem zuständigen Gericht in Almere, Niederlande, vorgelegt werden.